|
ARTICLES
> Anwalt-Marketing-Preis verliehen
|

Webdesign:
Kanzlei-Websites
1999
Anwalt-Marketing-Preis
verliehen
||| Oliver Weiss
Drei
Preise, drei Gewinner: Mit dem Ende November 1999 vom
Anwalt-Suchservice und Dr. Otto Schmidt Verlag ausgelobten
Anwalt-Marketing-Preis für hervorragende Kanzlei-Websites wurde der
Internet-Auftritt als Marketing-Instrument gewürdigt. Gewonnen haben
die Kanzleien
Haarmann, Hemmelrath & Partner (1. Preis,
Design: Oliver Weiss), die Kanzlei Stefan Frank (2. Preis,
Design: Nina Metz) und die Kanzlei Peters, Schönberger & Partner
(3. Preis, Design: Die Argonauten) – der Autor mit Details. |
 |
| Article
on an Award for the Best Law Firm Website in Germany: Oliver Weiss
won the grand prize. |
| Z |
 |
um zweiten Mal verlieh der Anwalt-
Suchservice in Kooperation mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt den
Anwalt-Marketing-Preis, der am 25. November 1999 auf dem 3. Kölner
Anwalts-Kongreß übergeben wurde.
Der
Preis war mit insgesamt 15.000 Mark dotiert. Gegenstand der diesjährigen
Auszeichnung war
die Kanzlei-Website als zeitgemäßes Marketinginstrument.
Der
ausgelobte Preis wurde auf Vorschlag einer Jury verliehen, der Vertreter
unterschiedlichster Fachrichtungen angehörten. Vorsitzender der Jury war
Professor Dr. Christoph Hommerich, der mit zahlreichen Veröffentlichungen zur
Entwicklung des Anwaltsberufes hervorgetreten ist.
Weitere Mitglieder
der Jury waren Prof. Dr. Wolfgang Henseler, Pixelfactory GmbH, Peter Ströbel,
Präsident der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Gerd Lohner, Freier
Werbetexter und Konzeptioner sowie Rechtsanwalt Karl-Peter Winters, Verleger
und Geschäftsführer der Anwalt-Suchservice GmbH.
|

|
| Die Preisträger:
v.r.n.l: Hr. Peters (3. Preis), Andreas Dietl (Haarmann,
Hemmelrath & Partner, 1. Preis), Oliver Weiss, Dr. Hans-Joachim
Fritz (HHP), Nina Metz und Dr. Stefan Frank (2. Preis), Hr.
Schröder (Geschäftsführer Anwalt-Suchservice). |
Den
goldenen Anwalt-Marketing-Preis 1999 – ausgestattet mit einem Preisgeld von
7.000 Mark –
hat die Kanzlei Haarmann, Hemmelrath &
Partner,
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Frankfurt am Main
(Design: Oliver Weiss Design, München) gewonnen.
Ihre Website erschien der Jury
"nicht nur durch die hervorragende grafische Gestaltung, das aktuelle
Informationsangebot und die hohe Informationstiefe preiswürdig, sondern vor
allem durch die gute Dialogsteuerung, mittels der ein gelungener Aufbau einer
Mandantenbeziehung möglich ist".
Die
Kanzlei informiert auf ihrer Website über ihre Tätigkeitsgebiete und die
beschäftigten Anwälte; ein wichtiger Fokus liegt auf Publikationen. Über
ein spezielles Formular kann man sich online bewerben.
Der
zweite Preis ging mit einer Prämie von 5.000 Mark an Rechtsanwalt Dr. Stefan
Frank, Nürnberg, dessen Website die Jury durch "ein übersichtliches
Informationsangebot, eine gute grafische Gestaltung und eine saubere
Strukturierung der Websiteinhalte" überzeugen konnte. Der
Internet-Auftritt wurde von Nina Metz, Fürth, realisiert.
Dr.
Stefan Frank ist Allgemeinanwalt mit Schwerpunkten auf Franchise-, Online- und
Arbeitsrecht. Zur Zeit bildet er eine Bürogemeinschaft mit der
alteingesessenen Nürnberger Kanzlei Eissler Krüger Seibold, mit der er sich
demnächst zu einer Sozietät zusammenschließen wird. Dr. Stefan Frank
stellt auf seiner Website seine Person, seine Kanzlei und seine Tätigkeitsschwerpunkte
vor.
 |
| Die von Nina
Metz erstellte Website der Kanzlei von Stefan Frank. |
Die
Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater aus München, präsentiert sich mit
einem "nutzerorientiertem Informationsangebot, einer klaren Navigation
und einem schnellen Seitenaufbau", was ihr den dritten Platz und damit
eine Siegprämie von 3.000 Mark einbrachte.
Die
von den Argonauten entwickelte Website Kanzlei informiert über ihre
Spezialisierungen und Karrieremöglichkeiten und stellt ihre Anwälte vor –
alles auch auf Englisch.
 |
| Die von der Münchner
Agentur "Die Argonauten" entwickelte Website der Kanzlei
Peters, Schönberger & Partner. |
Der
Anwalt-Marketing-Preis ist nach Angaben der Veranstalter der bislang einzige
seiner Art in Deutschland und wird jährlich ausgelobt. Im letzten Jahr wurden
Kanzleibroschüren bewertet.
Wir
erlauben uns die Bemerkung, daß wir uns zwar über die Auszeichnungen freuen,
aber doch einigermaßen darüber erstaunt sind, daß der Wettbewerb so
angelegt ist wie er ist.
Zum Vergleich: Die von den zahllosen Art Directors
Clubs oder anderen Wettbewerbsveranstaltern ausgelobten Auszeichnungen für
die besten Visitenkarten, Plakatentwürfe, Fernsehspots und Websites gehen natürlich
immer an die Werbemacher und nicht etwa an die Auftraggeber: Nicht
DaimlerChrysler – also der Auftrag- und Geldgeber – bekommt Urkunde und
Preisgeld, sondern die kreative Werbeagentur Springer & Jacoby, die den
erfolgreichen TV-Spot entwickelt hat.
Wir haben von einer kleinen Kanzlei
erfahren (sie ging leer aus), die sich bei der Teilnahme am Wettbewerb die Hände
gerieben hatte, weil sie schon beim dritten Preis das Auftragsgeld für den
Webdesigner wieder eingespielt gehabt hätte und sogar noch mit einem Plus
ausgestiegen wäre – sicherlich kein Einzelfall. – Alles in allem also
eine irgendwie auch kopfschüttelnde Veranstaltung.
[1999]

|