| N |
 |
eben meiner
Arbeit als Designer, Grafiker, Multimedia-Spezialist und Journalist arbeite ich
auch als gerichtlich
bestellter Sachverständiger (amicus
curiae) für die Bereiche Internet, Multimedia und Design. Ich erstelle aber auch Privatgutachten.
Meine
Kompetenzbereiche sind:
- Bewertung der
Qualität und des
Arbeitsaufwands von Websites
Projektmanagement, Informationsdesign, Webdesign,
Grafik-Design, Software-Engineering; Bereiche u.a. Rechtsanwälte,
Kanzleien, Ärzte / Kliniken, Verlage, Online-Zeitschriften /
Portale
- Bewertung der
Qualität und des Arbeitsaufwands
von Multimedia- und Internet-Projekten
z.B. Websites, Design, Web-Programmierung,
Content-Management-Systeme, Multimedia-Applikationen
(z.B. Flash, CBT-Software)
- Bewertung der
Qualität und des Arbeitsaufwands
von
Grafik-Design-Projekten
z.B. Logodesign, Corporate Design, Broschürendesign,
Visitenkarten und Briefpapier, Layouts, Zeitschriftendesign,
Präsentationen, Grafiken und Illustrationen
- Bewertung der
eigenschöpferischen Tätigkeit
von Designern
z.B. für Foto-Designer oder
Grafik-Designer nach der Einstufung als
Gewerbetreibende durch das Finanzamt
CASE
STUDY I:
Bewertung der Website
eines Providers
|
DER
FALL: Ein freiberuflicher Designer
entwickelte die Website für einen
Provider. Der Kunde wollte die veranschlagte
Summe nicht zahlen und wurde
verklagt. Die Parteien beauftragten auf
richterlichen Beschluß bei mir
ein Gutachten, in dem die Qualität der
Website bewertet wurde. Daraus ergab sich ein
Schlüssel der nach meiner Expertenmeinung
gerechtfertigten Kosten.
ZUSTÄNDIGKEIT: Landgericht |
CASE
STUDY II:
Bewertung
der Designleistungen eines Grafik-Designers
|
DER
FALL:
Ein
Grafik-Designer entwickelte die
Geschäftsausstattung für einen Kunden: Logo,
Visitenkarte, Briefpapier usw. Der Kunde wollte
die Rechnung des Designers jedoch nicht zahlen, da
er die Qualität der Leistung in Frage stellte.
Auf richterlichen Beschluß wurde ich beauftragt,
eine Expertenmeinung über die Qualität der
Designarbeiten in Form eines Gutachtens
abzugeben.
ZUSTÄNDIGKEIT: Amtsgericht |
CASE
STUDY III:
Einschätzung der eigenschöpferischen
Tätigkeit eines Foto-Designers
|
DER
FALL: Ein Foto-Designer, der über Jahre
hinweg vom Finanzamt als Künstler eingestuft
worden war, wurde mit einem Mal als
Gewerbetreibender klassifiziert und sollte
für die vergangenen sechs Jahre Gewerbesteuer
nachzahlen. Mein Privatgutachten wies die künstlerische Tätigkeit des Gestalters von
CD-Covers und die künstlerische Qualität
seiner Arbeit nach.
ZUSTÄNDIGKEIT: Finanzamt |
CASE
STUDY IV:
Bewertung
der Design- und Programmierleistungen eines
CBT-Projekts
|
DER
FALL: Ein
Designer hatte CBT-Software zur Schulung im Bereich Banksoftware auf der Grundlage der Multimedia-Software Macromedia Director entwickelt. CBT bedeutet "Computer-Based Training" und beschreibt die multimediale Entwicklung von Schulungssoftware zur hausinternen Erlernung z.B. der Benutzung von Office-Programmen von Mitarbeitern eines Unternehmens.
Mein Gutachten prüfte die Leistungen im Bereich
Design, multimediale Qualität und Programmierung.
Unter anderem war die Frage zu klären, ob die
Software in genügendem Maße modular
strukturiert war, um mit verhältnismäßigem
Aufwand für andere europäische Länder
adaptiert werden zu können.
ZUSTÄNDIGKEIT: Landgericht |
|
Meine Auftraggeber
Für gerichtliche Gutachten war ich bisher für
Streitfälle der Landgerichte München, Saarbrücken und Essen sowie
der Amtsgerichte
München und Hohenschönhausen (Berlin) tätig. Privatgutachten erstelle ich für
Privatpersonen (z.B. Grafik-Designer), Multimedia-, Web- und
Grafik-Design-Agenturen.
Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?
Von Gerichten
beauftragte Gutachten dienen zur Klärung strittiger
Sachverhalte. Der Sachverständige beurteilt die Situation
anhand der Fakten. Typischerweise steht die Bewertung
des Verhältnisses zwischen geleisteter Arbeit und Geldforderungen
im Vordergrund etwa, wenn die eine Partei Leistungen
erbracht hat, die andere Partei aber nicht bereit ist,
die Kosten in vollem Unfang zu tragen. Eine rechtliche
Bewertung steht dem Sachverständigen dabei nicht zu. Das
Gutachten eines Sachverständigen genießt gegenüber
dem Gericht hohe Glaubwürdigkeit und trägt damit unmittelbar
zur Klärung strittiger Sachverhalte bei.
Privatgutachten
werden in der Regel beauftragt, um gerichtliche Auseinandersetzungen
überhaupt zu vermeiden und sich stattdessen außergerichtlich
zu einigen. Strittigen Fragen kann durch die Einholung
einer Expertenmeinung eines unabhängigen und unparteiischen
Gutachters ("second opinion") oft im Vorfeld
die Luft aus den Segeln genommen werden. Selbstverständlich
können beide Parteien Privatgutachten beauftragen.
Welche Erfahrung habe ich als Sachverständiger?
Ich bin studierter
Diplom-Ingenieur (Elektrotechnik und Informationstechnik,
TU München) und arbeite seit 1989 als freiberuflicher
Illustrator, Grafiker, Designer und
Multimedia-Spezialist. Als einer der ersten Webdesigner
in Deutschland entwickle ich seit 1996 Websites, größtenteils
im Rahmen von Großprojekten für Großkanzleien
und Verlage (vgl. meine
Referenzen). Durch meine Arbeit als freiberuflicher Art-Director,
und Redakteur, als Gründer einer Agentur für Neue Medien
und als Gründer und langjähriger Chefredakteur einer großen juristischen
Online-Zeitschrift konnte ich mir vielfache Kompetenzen
in den Bereichen Design, Redaktion, Zeitschrift, Online-Zeitschrift,
Software-Entwicklung, Multimedia, Content Management und juristische Belange aneignen. Darüber
hinaus bin ich Fachautor in den Bereichen Internet, Computer, Kunst
und Grafik-Design (z.B. für Macwelt oder PCgo).
Grundlagen der Zusammenarbeit
Nur ein unabhängig
erstelltes Gutachten ist Ihnen in Streitfragen dienlich.
Der Sachverständige ist unabhängig und unparteiisch.
Gutachten werden von ihm nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt unabhängig davon, von welcher Partei er
beauftragt wird. Der Auftraggeber muß sämtliche
zur Erstattung des Gutachtens notwendigen Unterlagen in
sachlicher Form bereitstellen und hat eine Beeinflussung,
die die Objektivität des Gutachters gefährden
könnte, zu unterlassen. Im Falle einer versuchten
Einflußnahme hat der Sachverständige das Recht,
den Vertrag zu kündigen und die bis zu diesem Zeitpunkt
angefallenen Arbeiten zu berechnen.
Meine Gutachten
sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
schriftliche Vereinbarung weder vollständig noch in
Auszügen an über die Gegenpartei oder ihre
Rechtsvertreter bzw. das beauftragte Gericht hinausgehende
Dritte weitergegeben oder verwendet werden
(z.B. durch Einbindung in Websites).
Was kostet ein Sachverständigengutachten, und wie lange
dauert die Erstellung?
Selbstverständlich
müssen die Kosten eines Gutachtens im Verhältnis
zum Streitwert der Forderungen stehen. Ein Gutachten sollte
daher nur nach reiflicher Abwägung beauftragt werden.
Gerichtliche Gutachten werden üblicherweise nach
dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
(JVEG) abgerechnet, während Privatgutachten individuell
verhandelt werden können. Die Kosten für gerichtliche
Gutachten sind Teil der Prozeßkosten und werden
je nach Ausgang des Prozesses i.d.R. vollständig
oder anteilig von der unterliegenden Partei getragen.
Mein Stundensatz
für die Erstattung von Privatgutachten beträgt
i.d.R. 75 EUR zzgl. 19% MwSt.; Nebenkosten wie Vervielfältigungen,
EDV-Nutzung, Büro- oder Reisekosten werden i.d.R.
pauschal abgegolten. Typische Gutachten
beanspruchen je nach Sachlage zwischen 15 und 30 Arbeitsstunden;
auch abweichende Stundensätze oder Pauschalhonorare können vereinbart werden.
In jedem Fall
bin ich darum bemüht, die Gesamtkosten niedrig zu
halten. Oftmals reduziert sich ein Anliegen insbesondere
bei Privatgutachten auf die Bewertung von Detailfragen;
damit beschränkt sich der Aufwand u.U. auf nur wenige
Arbeitsstunden.
Die Erstattung
eines Gutachtens dauert typischerweise je nach Aufwand
einige Wochen; in dringenden Fällen bemühe ich
mich natürlich um zeitnahere Abwicklung.
Wie beauftragen Sie mich?
Rufen Sie mich
an: Dipl.-Ing. Oliver Weiss, Tel. 08641-1465. Oder schreiben Sie
mir eine E-Mail an info@oweiss.com
und schildern Sie mir
kurz Ihr Anliegen. Nachdem wir darüber gesprochen
und die Modalitäten vereinbart haben, schicke ich
Ihnen einen Vertrag zu. Mit der Unterzeichnung gilt der Auftrag als
angenommen (es gelten die aktuellen AGB). Hier meine Daten:
Dipl.-Ing. Oliver Weiss
Brandstätt 10
D-83224 Grassau
Tel. 08641-1465
info@oweiss.com
www.oweiss.com
Wie haftet der Sachverständige?
Die Haftung eines
Sachverständigen beschränkt sich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Er ist verpflichtet, mit der
nötigen Sorgfalt zu arbeiten. Aber auch er ist natürlich
nicht unfehlbar: Bei Privatgutachten ist er verpflichtet,
ein fehlerhaftes oder unvollständiges Gutachten nachzubessern
oder einer Honorarkürzung zuzustimmen. Eine Haftung
für eine der beauftragenden Partei entgegenlaufenden
Bewertung des Sachverhalts sowie für ausbleibenden Erfolg
der beauftragenden Partei gegenüber der Gegenpartei oder
vor Gericht ist selbstverständlich ausgeschlossen.
|