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In juristischen Streitfällen

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Sachverständigengutachten
Gutachten für Gericht und privat

>STICHWÖRTER: Sachverständiger | Sachverständigen-Gutachten | Gutachten für Gericht | für's | vom | fürs Gericht | Gutachter | Evaluation | Evaluieren | Bewertung | Bewerten | Einschätzen | Einschätzung | Erstattung | Erstattung eines  gerichtlichen Gutachtens | Gerichts-Gutachten | Gerichts-Gutachens | erstatten | erstattet | gerichtlich bestellt | bestellter | Privatgutachter | Qualität | Qualitätsbewertung | Websites | Internet-Projekte | Internet-Projekt | Homepage |  Homepages | Logo | Logos | Design | Designs | Gestaltung | Gestaltungen | Broschüre | Broschüren | Flyer | Gestaltung | Eigenschöpferisch | Künstlerische Gestaltungshöhe | Eigenschöpferische Tätigkeit | Künstler | Flyer | Logo | Logoentwicklung | Logo Design | Logos | Flyers | Broschüre | Broschüren | Multimedia-Produktionen | Multimediaproduktion | Grafiker | Gericht | Gerichte | gerichtlich | richterlicher Beschluß | Bestellung | bestellt | Corporate Design | Designer | Grafiker | grafisch | grafische Arbeit | Arbeiten | werk | Werke | Einschätzung | einschätzen | bewerten | Bewertung | bewertet | eingestuft | einstufen | Einstufung | Designleitsung abrechnen | Abrechnung | Rechnung | berechnet | berechnen | Manhnung | Klage | Klageverfahren | klagen | Amtsgericht | Landgericht | Landesgericht | OLG AG LG | Oberlandesgericht | beauftragen | Beuaftragung | Auftrag | beauftragt | Abgrenzung | beweisen | nachweisen | Beweis | Nachweis | Unterlagen | künstlerisch | künstlerische Tätigkeit | Arbeit | Finanzamt | Finanzämter | Finanzverwaltung | Gewerbe | Gewerbetreibender | Einstufung als Gewerbetreibender durch das Finanzamt | Gewerbesteuer für Grafik Designer | gewerblich | öffentlich bestellt | öffentlich bestellter | Fotos | Fotograf | Grafikdesigner | Grafik-Design | Grafik-Designer | Graphik-Design | Graphikdesigner | Designer | Webdesign | Web-Design | Internet-Design | Homepage-Design | Begutachtung | Gericht | Gerichtlich | Gerichtlich bestellt | Entscheidung | Entscheiden | Nachweis der eigenschöpferischen Tätigkeit | Beherrschung der Technik | künstlerische Fähigkeiten | Einzelgestaltungen | Serienfertigungen | Multimedia | Multimedia-Bereich | CBT | CBT-Software | Computer based training | computer-based | E-Learning | E-Learning-Software | elearning | Macromedia Director | multimedial | multimediale Entwicklung | CD | CDs | DVD | DVDs | Qualität | Wert | ADG | AGD | BDG | Bund Deutscher Grafik-Designer | Allianz Deutscher Grafik-Designer | Nutzung | Nutzungsrecht | Nutzungsrechte | Nutzungsfaktoren | Lizenz | Lizenzen | lizenzieren | lizensieren | Honorar | Honorare | Honorargutachten | Werbeagentur | Werbeagenturen | Agentur | Agenturen | Beispiele | samples | Richtlinie | Honorarrichtlinie | Honorarrichtlinien | Leitfaden | Honorarleitfaden | Honorierung | honoriert | honorieren | Werbebranche | Honrierungshöhe | Streitfall | Streitfälle | streiten | Beweis | Beweismittel | Flash | Flash-Animation | Animation | Animationen | Flash-Animationen | FLA-Dateien | FLA | programmieren | programmiert | Software | Tool | Tools | Entwicklung | Entwicklungen | Auftrag | Aufträge | nicht zahlen | nicht bezahlt | Geld | Gelder | Schulden | Schuldner | Gläubiger | Richtlinien | Regelwerk | Bewertungskriterien | Bewertungskriterium | Kriterium | Kriterien | Kriterienkatalog | Design-Entwicklung | Entwickeln | Entwicklung | Begutachten | Prüfen | Prüfung | geprüft | Prüfer | Testen | Kunstwert | Gebrauchswert | Rechtsprechung | Finanzgerichte | Design-Leistung | EStG | Einkommensteuergesetz | Eigenschöpferisches | gewisse künstlerische Gestaltungshöhe | Nachweis | Befähigung | Computer-Grafik | Computergrafik | Rendering | Selbständiger | Selbständige Tätigkeit | Freiberuflich | Freiberufler | Künstlereigenschaft | Nachprüfung | Gestaltungsmerkmal | Gestaltungsmerkmale | Urheberrecht | urheberrechtlich | Streitfall | streiten | strittig | Streit | Rechnung | Rechnungen | unabhängig | unabhängiges | Auftraggeber | Auftragnehmer | Beauftragung | beauftragen | beauftragt | Parteiengutachten | Parteienvortrag | strittig | streitig | streitiges Verfahren | Programmierung | Programmierer | Programmierarbeit | Layout | Software | Software-Entwicklung | Software-Entwickler | expert opinion | advice | expertise | evaluate | evaluation | evaluator | friend of the court...

 

BEWERTUNGEN:
Sachverständigen-
Gutachten
N
eben meiner Arbeit als Designer, Grafiker, Multimedia-Spezialist und Journalist arbeite ich auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger (amicus curiae) für die Bereiche Internet, Multimedia und Design. Ich erstelle aber auch Privatgutachten.

Meine Kompetenzbereiche sind:

  • Bewertung der Qualität und des 
    Arbeitsaufwands von Websites 
    Projektmanagement, Informationsdesign, Webdesign, Grafik-Design, Software-Engineering; Bereiche u.a. Rechtsanwälte, Kanzleien, Ärzte / Kliniken, Verlage, Online-Zeitschriften / Portale

  • Bewertung der Qualität und des Arbeitsaufwands 
    von Multimedia- und Internet-Projekten
    z.B. Websites, Design, Web-Programmierung, Content-Management-Systeme, Multimedia-Applikationen (z.B. Flash, CBT-Software)

  • Bewertung der Qualität und des Arbeitsaufwands 
    von Grafik-Design-Projekten 
    z.B. Logodesign, Corporate Design, Broschürendesign, Visitenkarten und Briefpapier, Layouts, Zeitschriftendesign, Präsentationen, Grafiken und Illustrationen

  • Bewertung der eigenschöpferischen Tätigkeit
    von Designern 
    z.B. für Foto-Designer oder Grafik-Designer nach der Einstufung als Gewerbetreibende durch das Finanzamt

CASE STUDY I:
Bewertung der Website 
eines Providers
DER FALL: Ein freiberuflicher Designer entwickelte die Website für einen Provider. Der Kunde wollte die veranschlagte Summe nicht zahlen und wurde verklagt. Die Parteien beauftragten auf richterlichen Beschluß bei mir ein Gutachten, in dem die Qualität der Website bewertet wurde. Daraus ergab sich ein Schlüssel der nach meiner Expertenmeinung gerechtfertigten Kosten.
ZUSTÄNDIGKEIT: Landgericht
CASE STUDY II:
Bewertung der Designleistungen eines Grafik-Designers
DER FALL: Ein Grafik-Designer entwickelte die Geschäftsausstattung für einen Kunden: Logo, Visitenkarte, Briefpapier usw. Der Kunde wollte die Rechnung des Designers jedoch nicht zahlen, da er die Qualität der Leistung in Frage stellte. Auf richterlichen Beschluß wurde ich beauftragt, eine Expertenmeinung über die Qualität der Designarbeiten in Form eines Gutachtens abzugeben. 
ZUSTÄNDIGKEIT: Amtsgericht
CASE STUDY III:
Einschätzung der eigenschöpferischen Tätigkeit eines Foto-Designers
DER FALL: Ein Foto-Designer, der über Jahre hinweg vom Finanzamt als Künstler eingestuft worden war, wurde mit einem Mal als Gewerbetreibender klassifiziert und sollte für die vergangenen sechs Jahre Gewerbesteuer nachzahlen. Mein Privatgutachten wies die künstlerische Tätigkeit des Gestalters von CD-Covers und die künstlerische Qualität seiner Arbeit nach.
ZUSTÄNDIGKEIT: Finanzamt
CASE STUDY IV:
Bewertung der Design- und Programmierleistungen eines CBT-Projekts
DER FALL: Ein Designer hatte CBT-Software zur Schulung im Bereich Banksoftware auf der Grundlage der Multimedia-Software Macromedia Director entwickelt. CBT bedeutet "Computer-Based Training" und beschreibt die multimediale Entwicklung von Schulungssoftware zur hausinternen Erlernung z.B. der Benutzung von Office-Programmen von Mitarbeitern eines Unternehmens. Mein Gutachten prüfte die Leistungen im Bereich Design, multimediale Qualität und Programmierung. Unter anderem war die Frage zu klären, ob die Software in genügendem Maße modular strukturiert war, um mit verhältnismäßigem Aufwand für andere europäische Länder adaptiert werden zu können.
ZUSTÄNDIGKEIT: Landgericht

Meine Auftraggeber

Für gerichtliche Gutachten war ich bisher für Streitfälle der Landgerichte München, Saarbrücken und Essen sowie der Amtsgerichte München und Hohenschönhausen (Berlin) tätig. Privatgutachten erstelle ich für Privatpersonen (z.B. Grafik-Designer), Multimedia-, Web- und Grafik-Design-Agenturen.

Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?

Von Gerichten beauftragte Gutachten dienen zur Klärung strittiger Sachverhalte. Der Sachverständige beurteilt die Situation anhand der Fakten. Typischerweise steht die Bewertung des Verhältnisses zwischen geleisteter Arbeit und Geldforderungen im Vordergrund – etwa, wenn die eine Partei Leistungen erbracht hat, die andere Partei aber nicht bereit ist, die Kosten in vollem Unfang zu tragen. Eine rechtliche Bewertung steht dem Sachverständigen dabei nicht zu. Das Gutachten eines Sachverständigen genießt gegenüber dem Gericht hohe Glaubwürdigkeit und trägt damit unmittelbar zur Klärung strittiger Sachverhalte bei.

Privatgutachten werden in der Regel beauftragt, um gerichtliche Auseinandersetzungen überhaupt zu vermeiden und sich stattdessen außergerichtlich zu einigen. Strittigen Fragen kann durch die Einholung einer Expertenmeinung eines unabhängigen und unparteiischen Gutachters ("second opinion") oft im Vorfeld die Luft aus den Segeln genommen werden. Selbstverständlich können beide Parteien Privatgutachten beauftragen.

Welche Erfahrung habe ich als Sachverständiger?

Ich bin studierter Diplom-Ingenieur (Elektrotechnik und Informationstechnik, TU München) und arbeite seit 1989 als freiberuflicher Illustrator, Grafiker, Designer und Multimedia-Spezialist. Als einer der ersten Webdesigner in Deutschland entwickle ich seit 1996 Websites, größtenteils im Rahmen von Großprojekten für Großkanzleien und Verlage (vgl. meine Referenzen). Durch meine Arbeit als freiberuflicher Art-Director, und Redakteur, als Gründer einer Agentur für Neue Medien und als Gründer und langjähriger Chefredakteur einer großen juristischen Online-Zeitschrift konnte ich mir vielfache Kompetenzen in den Bereichen Design, Redaktion, Zeitschrift, Online-Zeitschrift, Software-Entwicklung, Multimedia, Content Management und juristische Belange aneignen. Darüber hinaus bin ich Fachautor in den Bereichen Internet, Computer, Kunst und Grafik-Design (z.B. für Macwelt oder PCgo). 

Grundlagen der Zusammenarbeit

Nur ein unabhängig erstelltes Gutachten ist Ihnen in Streitfragen dienlich. Der Sachverständige ist unabhängig und unparteiisch. Gutachten werden von ihm nach bestem Wissen und Gewissen erstellt – unabhängig davon, von welcher Partei er beauftragt wird. Der Auftraggeber muß sämtliche zur Erstattung des Gutachtens notwendigen Unterlagen in sachlicher Form bereitstellen und hat eine Beeinflussung, die die Objektivität des Gutachters gefährden könnte, zu unterlassen. Im Falle einer versuchten Einflußnahme hat der Sachverständige das Recht, den Vertrag zu kündigen und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Arbeiten zu berechnen. 

Meine Gutachten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Vereinbarung weder vollständig noch in Auszügen an über die Gegenpartei oder ihre Rechtsvertreter bzw. das beauftragte Gericht hinausgehende Dritte weitergegeben oder verwendet werden (z.B. durch Einbindung in Websites).

Was kostet ein Sachverständigengutachten, und wie lange dauert die Erstellung?

Selbstverständlich müssen die Kosten eines Gutachtens im Verhältnis zum Streitwert der Forderungen stehen. Ein Gutachten sollte daher nur nach reiflicher Abwägung beauftragt werden. Gerichtliche Gutachten werden üblicherweise nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet, während Privatgutachten individuell verhandelt werden können. Die Kosten für gerichtliche Gutachten sind Teil der Prozeßkosten und werden je nach Ausgang des Prozesses i.d.R. vollständig oder anteilig von der unterliegenden Partei getragen.

Mein Stundensatz für die Erstattung von Privatgutachten beträgt i.d.R. 75 EUR zzgl. 19% MwSt.; Nebenkosten wie Vervielfältigungen, EDV-Nutzung, Büro- oder Reisekosten werden i.d.R. pauschal abgegolten. Typische Gutachten beanspruchen je nach Sachlage zwischen 15 und 30 Arbeitsstunden; auch abweichende Stundensätze oder Pauschalhonorare können vereinbart werden.

In jedem Fall bin ich darum bemüht, die Gesamtkosten niedrig zu halten. Oftmals reduziert sich ein Anliegen insbesondere bei Privatgutachten auf die Bewertung von Detailfragen; damit beschränkt sich der Aufwand u.U. auf nur wenige Arbeitsstunden.

Die Erstattung eines Gutachtens dauert typischerweise je nach Aufwand einige Wochen; in dringenden Fällen bemühe ich mich natürlich um zeitnahere Abwicklung.

Wie beauftragen Sie mich?

Rufen Sie mich an: Dipl.-Ing. Oliver Weiss, Tel. 08641-1465. Oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@oweiss.com und schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Nachdem wir darüber gesprochen und die Modalitäten vereinbart haben, schicke ich Ihnen einen Vertrag zu. Mit der Unterzeichnung gilt der Auftrag als angenommen (es gelten die aktuellen AGB). Hier meine Daten:

Dipl.-Ing. Oliver Weiss
Brandstätt 10
D-83224 Grassau
Tel. 08641-1465
info@oweiss.com
www.oweiss.com

Wie haftet der Sachverständige?

Die Haftung eines Sachverständigen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er ist verpflichtet, mit der nötigen Sorgfalt zu arbeiten. Aber auch er ist natürlich nicht unfehlbar: Bei Privatgutachten ist er verpflichtet, ein fehlerhaftes oder unvollständiges Gutachten nachzubessern oder einer Honorarkürzung zuzustimmen. Eine Haftung für eine der beauftragenden Partei entgegenlaufenden Bewertung des Sachverhalts sowie für ausbleibenden Erfolg der beauftragenden Partei gegenüber der Gegenpartei oder vor Gericht ist selbstverständlich ausgeschlossen.

Links:

Artikel "Corporate Design für Websites"

Artikel "Content-Management-Systeme"

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